Monatsarchiv für August 2009

Alltag eines Rechtsanwaltes

Donnerstag, den 27. August 2009

Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes umfasst die Beratung und Interessenvertretung von Klienten. Neben der Wahrnehmung der Interessen seines Klienten vor Gericht betreut der Anwalt auch Klienten in der Führung des Schriftverkehrs, in der Übernahme von Verwaltungsaufgaben, im Aufsetzen von Verträgen und bei Zahlungsangelegenheiten wie dem Inkasso. Vor Gericht übernimmt der Anwalt die Interessenvertretung seines Mandanten und verbringt dabei einen Großteil seiner Zeit mit der Prüfung der Rechtslage, mit Recherchen sowie einer Prüfung der Akten.
Im Arbeitsalltag von Anwälten und Kanzleien nimmt das Zivilrecht einen großen Raum ein. Das Zivilrecht umfasst unter Anderem die Bereiche Familienrecht, Erbschaftsrecht und Vertragsrecht. Auch für private Mandanten tritt der Anwalt zudem verstärkt im Verwaltungsrecht ein und setzt die Interessen seines Klienten gegenüber dem Staat durch. Einen wichtigen Arbeitsbereich nimmt zudem das Strafrecht ein, das von Strafverteidigungen vor Gericht bis zur Vertretung von Opferrechten reicht.
Anwälte setzen für ihre Beratungstätigkeit oder die Übernahme von Streitfällen ein Honorar fest. Die Höhe des Honorars ist bundeseinheitlich geregelt und richtet sich hauptsächlich nach dem Streitwert des Falles sowie nach dem Bearbeitungsaufwand in der Kanzlei. Alle Anwälte unterliegen einem Berufsgeheimnis und verpflichten sich damit, über den Fall und ihre Mandanten Stillschweigen zu bewahren. Die anwaltliche Schweigepflicht ist auch gegenüber von Behörden gültig.
Einen guten Anwalt findet man über das Internet und natürlich über persönliche Empfehlungen. Viele Anwälte sind in Kanzleien tätig, die sich mehreren Fachgebieten widmen. Der Rechtsanwalt in Leipzig und die Rechtsanwältin in Leipzig führen mit neuen Interessenten zunächst ein Vorgespräch, in dessen Rahmen der zu betreuende Fall umrissen wird.