Als Mitter der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts die damalige Bundesregierung immer wieder gebetsmühlenartig verkündete, dass die gesetzliche Rente sicher sei, waren nicht wenige Menschen anderer Meinung. Und spätestens nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung wenige Jahre später wurde diese Vermutung zur Gewissheit. Denn der damalige Arbeitsminister Riester setzte nach langen Diskussionen durch, dass das Rentensystem neben der gesetzlichen Rente und der Zusatzrente des Arbeitgebers eine private Säule erhalten soll. So wurde die Riester-Rente im Jahre 2002 eingeführt.
Die Riester-Rente richtet sich an alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und deren Ehepartner.
Diese schließen mit privaten Versicherungsgesellschaften sogenannte Riester-Verträge ab und erhalten vom Gesetzgeber mit der Steuererklärung die Riester-Förderung. Dieser richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge, die sich am Bruttolohn orientieren. Seit dem Jahr 2008 muss der Versicherungsnehmer 4 % seines jährlichen Bruttolohnes in den Vertrag einzahlen, maximal jedoch 2100 €, um die Höchstförderung zu bekommen.
Diese beträgt für den Versicherten 154 €, für seinen Ehepartner ebenfalls 154 € und für jedes förderungswürdige Kind 185 € im Jahr. Daran kann man erkennen, dass sich die Riester-Rente gerade für Familien mit einem geringen Einkommen und vielen Kindern auszahlt. Die Förderbeträge werden direkt vom Finanzamt in den Vertrag eingezahlt.
Das Riester-Angebot ist vielfältig. Begannen die privaten Versicherungsgesellschaften zunächst mit einfachen Kapitalversicherungen auf Rentenbasis, so wurde das Riester-Angebot im Laufe der Jahre immer mehr ergänzt, z.B. um fondsgebundene Rentenversicherungen und ab dem Jahr 2009 sogar als Wohn-Riester für die Finanzierung einer Immobilie.